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Allgemeine Geschäftsbedingungen der (Auftragnehmer) für das mshop-Produkt ‚Individuelle Flyer’
I. Geltung der Nutzungs- und Lieferbedingungen, Definitionen
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Apotheke und im Rahmen der Nutzung des mshop und den damit verbundenen Vertragsabschlüssen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen der Apotheke sind für unverbindlich. Nur soweit abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.
II. Leistungen von
1. hält für die Apotheke ein internetgestütztes Marketingsystem, den mshop, zur Er- und Bestellung von Werbemaßnahmen bereit.
2. Innerhalb des mshop bietet verschiedene Gestaltungsvorschläge für Produkte aus dem OTC- und Freiwahlsortiment und sowie Werbemedien an. wird diese Gestaltungsvorschläge in regelmäßigen Abständen erweitern. Daneben wird Artikelpflege betreiben und Produkte des aktuellen OTC- und Freiwahlsortiments einpflegen.
3. Die Apotheke kann über den mshop Produkte in individualisierter Form zusammenstellen und zur Endverbraucherwerbung nutzten. Darüber hinaus kann sie auch Eigenmarken in den mshop einstellen.
4. Die von ihr im mshop individuell gestalteten Produkte kann die Apotheke bei direkt zur Herstellung in Auftrag geben. ist zur Verarbeitung der von der Apotheke gelieferten Daten (Texte und Bilder) nur verpflichtet, wenn diese den von festgelegten Anforderungen entsprechen.
5. darf zur Erfüllung ihrer Leistungen auch Dritte beauftragen.
6. Im Zuge des technischen Fortschritts darf zur Erbringung ihrer Leistungen auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards verwenden, als zunächst angeboten, soweit der Apotheke hieraus keine Nachteile entstehen.
III. Mitwirkung durch die Apotheke
1. Zur individuellen Gestaltung der Produkte wählt die Apotheke unter den angebotenen Gestaltungsvorschlägen aus und bestimmt eine frei wählbare Aufschrift/Text. nimmt keine inhaltliche und rechtliche Überprüfung der von der Apotheke gelieferten Daten vor. Hierfür ist die Apotheke selbst verantwortlich.
2. Da im Falle einer Beauftragung zur Herstellung der Produkte die Layoutdaten direkt weitergeleitet werden, hat die Apotheke vor Absendung des Auftrages die Aufschrift/den Text sowie die Gestaltung nochmals auf ihre Richtigkeit zu Überprüfen. Spätere Änderungen sind nicht mehr möglich.
3. Die Apotheke darf die ihr überlassenen Zugangsdaten zum mshop nicht an Dritte weitergeben. Sie wird das zugehörige Passwort sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust schützen.
4. Die Apotheke wird in den mshop nur solche Daten einstellen, an denen sie die ausschließlichen Verwertungsrechte besitzt und bei denen durch die Verarbeitung im Rahmen dieser Nutzungs- und Lieferbedingungen Urheber- und Leistungsrechte nicht verletzt werden.
5. Die Apotheke stellt bereits jetzt von jeder Haftung für Schäden, die aus einer Verletzung der in Ziff. 1 bis 4 genannten Pflichten entstehen, frei.
7. Die Apotheke wird innerhalb eines Jahreszeitraums mindestens vier Aufträge über Auflagen für Printwerbung erteilen. Eine Stückzahlauflage besteht nicht. Die Mindeststückzahlen für Druckaufträge müssen jedoch eingehalten werden.
IV. Angebote, Lieferpreise, Rechnungsprüfung
1. Angebote sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Im Übrigen gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Auslieferung.
3. Alle Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Eventuelle anfallende Kosten für Versand/Anlieferung werden gesondert berechnet.
4. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen.
5. Preise für Aufträge/Bestellungen werden in einer Sammelrechnung erhoben. Die Rechnungssumme wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Sie ist spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
6. Die Apotheke hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf dieser Frist werden von nicht mehr berücksichtigt.
7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügen kann.
8. Kommt die Apotheke mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wurden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit der Apotheke in Frage stellen, ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen.
V. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Vermögensverfall, Abtretungsverbot
1. Die Apotheke kann nur aufgrund solcher Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Die Apotheke erklärt sich mit der Verrechnung ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einverstanden.
3. Zurückbehaltungsrechte der Apotheke sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Wird nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung erkennbar, dass der Anspruch von auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit der Apotheke gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits durch die Apotheke oder offener, überfälliger Rechnungen, ist berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, bis die Apotheke die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie der Apotheke erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt hat.
5. Die Rechte der Apotheke aus dieser Geschäftsbeziehung sind nicht übertragbar.
VI. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf die Apotheke über, sobald die Ware das Werk von , ein Außenlager oder bei direkter Lieferung nicht selbst hergestellter Ware das Lager des Unterlieferanten verlassen hat. Falls der Versand oder die Abholung ohne Verschulden von verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf die Apotheke über.
2. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, von der Apotheke unbeschadet der Rechte aus Sachmängeln (Ziff. VII.) entgegenzunehmen.
VII. Sachmängel
1. leistet Gewähr für Mängel der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist.
2. Als Mängel gelten nicht Falsch- oder Fehldrucke, die auf eine Fehleingabe der Apotheke bei der Beauftragung zurückzuführen sind (Ziff III. 2.).
3. Weist die Ware einen Mangel auf, hat die Apotheke einen Anspruch auf Nachlieferung. kann, statt nachzuliefern, eine Nachbesserung vornehmen. Kann einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für die Apotheke weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, kann sie die Herabsetzung des Bestellpreises verlangen oder von ihrer Bestellung zurücktreten.
4. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware/sonstigen Leistungen (Gewährleistungsfrist) bei der Apotheke. Die Verjährung von Ansprüchen bei vorsätzlichem Verhalten, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware bleibt unberührt.
5. Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt wurden (Ziff. VIII).
VIII. Mängelanzeige
1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen.
2. Die Apotheke muss auch bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Woche, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen schriftlich an mitteilen.
3. Bei Rüge eines Mangels hat die Apotheke die Rechnungsnummer sowie das Rechnungsdatum der betroffenen Lieferung anzugeben.
IX. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung
1. haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
2. Darüber hinaus haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn der Schaden durch oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
3. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptleistungspflicht haftet höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Auftragswert der bestellten Ware nicht überschreitet.
4. haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese bei der Apotheke oder bei Dritten entstehen.
5. Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn vorsätzliches Verhalten oder Arglist vorwerfbar ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
6. Für Aufwendungen der Apotheke im Rahmen der Nacherfüllung leistet Aufwendungsersatz nur in Höhe der nachgewiesenen Kosten. Eigene Arbeitszeit der Apotheke/ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen stellt keine ersatzfähige Aufwendung dar.
7. Wählt die Apotheke nach Scheitern der Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihr daneben außer in den in Ziff. 1 bis 3 genannten Fällen kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
X. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Schutzrechte
1. Soweit aufgrund einer Bestellung der Apotheke nach dessen Anweisungen und Richtlinien Produkte herstellt und an die Apotheke liefert, haftet die Apotheke für die Freiheit der beauftragten Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter. Sie stellt von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat den ihr entstandenen Schaden zu ersetzen.
2. Soweit der Apotheke Produktbilder oder Gestaltungsvorschläge zur Verfügung stellt, behält sie sich hieran das Eigentum und alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Die Apotheke ist zur Nutzung nur für die Dauer dieser Vereinbarung und nur zur Endverbraucherwerbung berechtigt. Sie ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, solche Gegenstände zu vervielfältigen oder sie Dritten zugänglich zu machen.
XI. Laufzeit, Kündigung
1. Die Nutzungsdauer des mshop wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Die Mindestnutzungsdauer beträgt jedoch ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres kann die Nutzung von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
XII. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung mit generierten Daten der Apotheke werden für Zwecke der Geschäftsabwicklung bei und auch bei anderen Unternehmen, mit denen zusammenarbeitet, gespeichert.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des verantwortlichen Anbieters.
2. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich des UN-Kaufrechts aber ausschließlich des Internationalen Privatrechts.
3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von zuständig ist. Dasselbe gilt, wenn die Apotheke Kaufmann ist und das Geschäft für ihn ein Handelsgeschäft ist. ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung der Apotheke zu klagen.
4. Änderungen dieser Nutzungs- und Lieferbedingungen teilt der Apotheke mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, ausreichend. Sollte die Apotheke den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang widersprechen, diese als angenommen. Die Apotheke hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Änderungen nachteilig für die Apotheke sind.
5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung.
XIV. Hinweis zu Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (im Folgenden: Google). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer der Apotheke gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch die Apotheke ermöglicht.
Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich die IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall IP-Adresse der Apotheke mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die Apotheke kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser Software verhindern; weist die Apotheke jedoch darauf hin, dass sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen kann.
Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich die Apotheke mit der Bearbeitung der über sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Stand: Oktober 2010